Die Schlichtungsstelle übermittelt den Beteiligten das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Mit dieser Mitteilung ist das Schlichtungsverfahren beendet.
4. Abschnitt:
Kosten
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Die Schlichtungsstelle übermittelt den Beteiligten das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Mit dieser Mitteilung ist das Schlichtungsverfahren beendet.
4. Abschnitt:
Kosten