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§ 18 NW_33049 (Nordrhein-Westfalen) — Form des Verfahrensabschlusses

Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Schlichtungsstelle übermittelt den Beteiligten das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Mit dieser Mitteilung ist das Schlichtungsverfahren beendet.

4. Abschnitt:

Kosten