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Satzung der Provinzial Rheinland Holding Ein Unternehmen der Sparkassen

§ 3 Stammkapital, Gewährträger

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

1. Die PRH ist mit einem Stammkapital von mindestens 200.000.000 EURO ausgestattet, das aus dem erzielten Jahresüberschuss verzinst werden kann.

2. Als Gewährträger der PRH und Träger der Anstaltslast sind am Stammkapital beteiligt:

- der Rheinische Sparkassen- und Giroverband mit 34 %,

- der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz mit 33 1/3 %,

- der Landschaftsverband Rheinland mit 32 2/3 %.

3. Es können weitere Gewährträger, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sein müssen, unter Beteiligung am Stammkapital hinzutreten. Jeder Gewährträger kann gemäß § 7 Abs. 1 Buchst. j) aus dem Kreis der Gewährträger ausscheiden.

§ 2 § 4