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Satzung der Provinzial Rheinland Holding Ein Unternehmen der Sparkassen

§ 14 Geschäftsjahr und Jahresabschluss

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Der Vorstand stellt nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den gesetzlichen Vorschriften auf und legt ihn dem Abschlussprüfer zur Durchführung der Prüfung vor.

3. Die Einnahmen der PRH aus deren Beteiligung an der Provinzial Holding Aktiengesellschaft werden an die Gewährträger im Verhältnis derer Beteiligung am Stammkapital der PRH ausgeschüttet.

§ 13 § 15