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Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die …

§ 11 Mietreduktionen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Im Umfang der Übernahme der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung nach § 10 Absatz 2 durch die Hochschule entfällt die Pflicht zur Zahlung des darauf entfallenden Teils der Miete an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.

§ 10 § 12