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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“

§ 17 Eintritt, Gebühren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32571/17#abs-1 (1) Der Eintritt in das „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ ist frei.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32571/17#abs-2 (2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32571/17#abs-3 (3) Das Nähere regelt eine Satzung.

§ 16 § 18