(1) Der Eintritt in das „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ ist frei.
(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
(3) Das Nähere regelt eine Satzung.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Der Eintritt in das „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ ist frei.
(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
(3) Das Nähere regelt eine Satzung.