nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 17 NW_32571 (Nordrhein-Westfalen) — Eintritt, Gebühren

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Eintritt in das „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ ist frei.

(2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

(3) Das Nähere regelt eine Satzung.