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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“

§ 12 Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Mitglieder des Kuratoriums, des Präsidiums, des Wissenschaftlichen Beirats und des Arbeitskreises gesellschaftlicher Gruppen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitglieder des Präsidiums erhalten eine Aufwandentschädigung in angemessener Höhe, die das Kuratorium festlegt. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Landesverwaltung geltenden Bestimmungen.

§ 11 § 13