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§ 12 NW_32571 (Nordrhein-Westfalen) — Ehrenamtliche Tätigkeit

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder des Kuratoriums, des Präsidiums, des Wissenschaftlichen Beirats und des Arbeitskreises gesellschaftlicher Gruppen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitglieder des Präsidiums erhalten eine Aufwandentschädigung in angemessener Höhe, die das Kuratorium festlegt. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Landesverwaltung geltenden Bestimmungen.