Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NNM-VO Kluterthöhlensystem
NNM-VO Kluterthöhlensystem§ 8 Verhältnis zu anderen Schutzvorschriften
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32368/8#abs-1 (1) Das Nationale Naturmonument ist zugleich Bestandteil des im Landschaftsplan „Raum Ennepetal / Gevelsberg / Schwelm“ im Jahr 2001 festgesetzten Naturschutzgebietes „Kluterthöhle und Bismarckhöhle“.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32368/8#abs-2 (2) Die Regelungen der in Absatz 1 genannten Unterschutzstellung bleiben unberührt.