Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über die Gemeinnützigkeit des Betriebs gewerblicher Art LWL-Landesjugendamt Westfalen, LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho, LWL-Berufskolleg - Fachschulen Hamm und Koordinationsstelle Sucht
Satzung über die Gemeinnützigkeit des Betriebs gewerblicher Art LWL-Landesjugendamt …§ 5
Stand: 26.08.2026
Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Betriebes gewerblicher Art an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.