Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebes gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Betriebes gewerblicher Art an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.