Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über die Gemeinnützigkeit des Betriebs gewerblicher Art LWL-Landesjugendamt Westfalen, LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho, LWL-Berufskolleg - Fachschulen Hamm und Koordinationsstelle Sucht

Satzung über die Gemeinnützigkeit des Betriebs gewerblicher Art LWL-Landesjugendamt …

§ 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebes gewerblicher Art fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 § 5