Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebes gewerblicher Art fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebes gewerblicher Art fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.