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Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die inklusive Bauprojektförderung des …

§ 5 Verwendungsnachweis

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32324/5#abs-1 (1) Nach Abnahme und Schlussrechnung der Baumaßnahme ist ein Verwendungsnachweis der Fördermittel vorzulegen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32324/5#abs-2 (2) Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel werden zurückgefordert und sind zurück zu zahlen.

§ 4 § 6