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Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die inklusive Bauprojektförderung des …

§ 4 Verfahren

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32324/4#abs-1 (1) Anträge werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet und beschieden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32324/4#abs-2 (2) Wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, gehen die Anträge in das neue Förderjahr über.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32324/4#abs-3 (3) Erforderlich ist bei jeder Förderung eine politische Beschlussfassung.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32324/4#abs-4 (4) Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der LVR entscheidet über eine Förderung im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32324/4#abs-5 (5) Einzelheiten des Verfahrens werden in den Förderrichtlinien geregelt.

§ 3 § 5