(1) Nach Abnahme und Schlussrechnung der Baumaßnahme ist ein Verwendungsnachweis der Fördermittel vorzulegen.
(2) Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel werden zurückgefordert und sind zurück zu zahlen.
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(1) Nach Abnahme und Schlussrechnung der Baumaßnahme ist ein Verwendungsnachweis der Fördermittel vorzulegen.
(2) Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel werden zurückgefordert und sind zurück zu zahlen.