(1) Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.
(2) Das für das Recht der Ingenieurinnen und Ingenieure zuständige Ministerium überprüft diese Verordnung und berichtet der Landesregierung bis zum 30. Juni 2023.
Der Minister
für Wirtschaft, Digitalisierung, Innovation und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen