Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 714
Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
11 Normen · Ausgangsfassung vom 21.07.2018 · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Träger der Eingliederungshilfe | 5 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Träger der Eingliederungshilfe
- § 2 Heranziehung
- § 3 Besondere Regelungen zur Leistungserbringung
- § 4 Aufsicht
- § 5 Zusammenarbeit
- § 6 Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe
- § 7 Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen
- § 8 Qualitätsprüfung
- § 9 Durchführung der Aufgaben nach Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
- § 10 Finanzzuweisung und Verwaltungskosten
- § 11 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
13.04.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.04.2022, Artikel 2
GV. NRW. S. 714
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).