Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 714

Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen

11 Normen · Ausgangsfassung vom 21.07.2018 · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 1 — Träger der Eingliederungshilfe5

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Träger der Eingliederungshilfe
  3. § 2 Heranziehung
  4. § 3 Besondere Regelungen zur Leistungserbringung
  5. § 4 Aufsicht
  6. § 5 Zusammenarbeit
  7. § 6 Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe
  8. § 7 Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen
  9. § 8 Qualitätsprüfung
  10. § 9 Durchführung der Aufgaben nach Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
  11. § 10 Finanzzuweisung und Verwaltungskosten
  12. § 11 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    13.04.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.04.2022, Artikel 2

    GV. NRW. S. 714

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).