Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 1034
Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den ordentlichen Gerichten in Beschwerdeverfahren gemäß § 335a des Handelsgesetzbuches
6 Normen · Ausgangsfassung vom 21.11.2016 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Führung elektronischer Akten
- § 2 Übertragung von Papierdokumenten
- § 3 Erlass von Entscheidungen und Verfügungen
- § 4 Ersatzmaßnahmen
- § 5 Datenverarbeitung im Auftrag
- § 6 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
11.01.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.01.2017
GV. NRW. 2018 S. 49
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).