Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung§ 54
Stand: 26.08.2026
Die Bezirksregierungen sind zuständig für die Kontrollen und Maßnahmen nach § 4 der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in Unternehmen, soweit nicht in dieser Verordnung eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.