Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung
Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung§ 48
Stand: 26.08.2026
Das für den Verkehr zuständige Ministerium ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmen nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.