Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Verordnungen zur Sicherstellung des Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Binnenschiffsverkehrs und nach der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Verordnungen zur …§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31582/1#abs-1 (1) Höhere Verwaltungsbehörden und höhere Verkehrsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs vom 23. September 1980 (BGBl. I S. 1795) in der jeweils geltenden Fassung sind die Bezirksregierungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31582/1#abs-2 (2) Untere Straßenverkehrsbehörden und untere Verkehrsbehörden im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs sind die Kreisordnungsbehörden.