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Betriebssatzung für die Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes

§ 17 Jahresabschluss

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Betriebsleitungen haben den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des LWL dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss vorzulegen.

§ 16 § 18