nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 17 NW_31486 (Nordrhein-Westfalen) — Jahresabschluss

Betriebssatzung für die Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Betriebsleitungen haben den Jahresabschluss und den Lagebericht spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und über den Direktor/die Direktorin des LWL dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss vorzulegen.