Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des …§ 15 Doppelte Buchführung
Stand: 26.08.2026
Die Betriebe führen ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.