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§ 15 NW_31485 (Nordrhein-Westfalen) — Doppelte Buchführung

Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Betriebe führen ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.