Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / kvw kvw § 52 Öffentliche Bekanntmachung Stand: 01.08.2023 Nordrhein-Westfalen Die Satzung und ihre Änderungen sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzumachen.