Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an …§ 7
Stand: 26.08.2026
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist zuständig für Entscheidungen nach §§ 3 und 6.