Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an …§ 8
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare und zur Anpassung weiterer Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums in Kraft.