Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ÖbVIG NRW
ÖbVIG NRW§ 18 Anhörung der Berufsvertretungen
Stand: 26.08.2026
Die Berufsvertretungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sollen bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der Rechtsverhältnisse der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gehört werden.