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§ 18 NW_31027 (Nordrhein-Westfalen) — Anhörung der Berufsvertretungen

ÖbVIG NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Berufsvertretungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sollen bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der Rechtsverhältnisse der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gehört werden.