Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 2
Fn 2§ 9 Befähigungsbericht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30935/9#abs-1 (1) Die Ausbildungsleitung fertigt für die Beamtin oder den Beamten rechtzeitig zum Ende der Ausbildungsabschnitte 3, 5, 6 und 8 der Ausbildungspläne für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte sowie Werkfeuerwehrangehörige gemäß Anlage 1 einen Befähigungsbericht nach dem Muster des Befähigungsberichts gemäß Anlage 4, gibt ihn der Beamtin oder dem Beamten spätestens am letzten Tag bekannt, händigt ihr oder ihm eine Zweitschrift aus und nimmt das Original zur Ausbildungsakte. Spätestens zur Mitte der zu beurteilenden Ausbildungsabschnitte führt die Ausbildungsleitung mit der Beamtin oder dem Beamten ein Zwischenbeurteilungsgespräch, das sich inhaltlich am Muster des Befähigungsberichts gemäß Anlage 4 orientiert, um Auskunft über den aktuellen Ausbildungsstand und Verbesserungsmöglichkeiten zu geben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30935/9#abs-2 (2) Schließt das zusammenfassende Urteil des Befähigungsberichtes für den Ausbildungsabschnitt 3, 5, 6 oder 8 nicht mit mindestens 5,0 Punkten– ohne Rundung – ab, so erfolgt keine Überweisung in den jeweils nächsten Ausbildungsabschnitt. Die Ausbildungsleitung empfiehlt der Einstellungsbehörde, welche Teile der Ausbildung zu wiederholen sind; die Einstellungsbehörde verlängert in dem erforderlichen Umfang die Ausbildungszeit gemäß § 3 Absatz 2. Die Wiederholung kann auch bei einer anderen Ausbildungsbehörde erfolgen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30935/9#abs-3 (3) Ein Befähigungsbericht kann im Gesamtergebnis - ohne Rundung - nur dann mit 5,0 oder mehr Punkten abschließen, wenn alle nach den Ausbildungsplänen für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte sowie Werkfeuerwehrangehörige (Anlage 1) in dem betreffenden Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen Leistungsnachweise bestanden wurden.
Kapitel 3
Laufbahnprüfung