Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages und einer Dienstleistungsvereinbarung zum Zwecke der Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Vollstreckungsportals der Länder

Bekanntmachung des Staatsvertrages und einer Dienstleistungsvereinbarung zum Zwecke der …

§ 5 Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30780/5#abs-1 (1) Zur Abgeltung der Gebühren nach § 4 Abs. 1 ist der Einsatz elektronischer Bezahlsysteme gestattet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30780/5#abs-2 (2) Die Länder erhalten zum Nachweis der nach § 4 Abs. 1 erhobenen Gebühren eine monatliche Übersicht.

§ 4 § 6