Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VOBASOF
VOBASOF§ 19 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Stand: 02.09.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung befinden, beenden diese nach den Vorschriften dieser Verordnung.