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§ 19 NW_30729 (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten; Außerkrafttreten

VOBASOF

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 02.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung befinden, beenden diese nach den Vorschriften dieser Verordnung.