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Mittelstandsförderungsgesetz

§ 16 Aufgaben der Förderung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Davon unabhängig bleiben dauerhafte Aufgaben der Förderung durch das Land:

1. die Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft und der Freien Berufe in Fragen der Finanzierung (§ 13), Sicherung, Restrukturierung und der Unternehmensnachfolge;

2. Existenzgründung und Existenzsicherung zusammen mit den Startercentern NRW;

3. der Technologietransfer zur Sicherung und Stärkung von Innovationen in der mittelständischen Wirtschaft und bei den Freien Berufen;

4. die Stärkung der Eigenkapitalausstattung von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft und von Freiberuflern sowie die Stärkung und Weiterentwicklung von Fonds-Modellen für Beteiligungskapital;

5. die Erschließung und Erkundung von Auslandsmärkten für die mittelständische Wirtschaft, insbesondere durch die Unterstützung von Messen, Ausstellungen und grenzüberschreitenden Kooperationen;

6. die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der beruflichen Bildung im Dualen System sowie bei der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung im Mittelstand;

7. die Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft und der Freien Berufe bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfs;

8. Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen wie zum Beispiel Effizienzverbesserungen bei Produkten, Produktionsverfahren und Energie;

9. die Unterstützung von Innovations- und Digitalisierungsstrategien in kleinen und mittleren Unternehmen und

10. die Unterstützung bei der Transformation im Zuge des Klimawandels und bei der Klimaanpassung.

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