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Mittelstandsförderungsgesetz§ 11 Grundlagen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/11#abs-1 (1) Förderziele im Sinne dieses Gesetzes sind
1. die Stärkung der mittelständischen Wirtschaft;
2. die Pflege einer Kultur der Selbstständigkeit in allen Teilen des Landes;
3. die Schaffung von Anreizen für zusätzliche Gründungen in der gewerblichen Wirtschaft und bei den freien Berufen;
4. Orientierung der Förderung auch an der sozial-ökologischen Fortentwicklung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/11#abs-2 (2) Die Förderung kann aus materiellen Angeboten (Förderprogramme) und Dienstleistungen in Form von Beratung oder Auf- und Ausbau von Netzwerken bestehen. Bei der Entwicklung von Förderangeboten sind die Organisationen nach § 6 Absatz 3 angemessen zu beteiligen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/11#abs-3 (3) Bei der Entwicklung und Durchführung von Förderprogrammen bedient sich die Landesregierung in geeigneten Fällen und im Rahmen des geltenden Rechts auch der Sachkunde der landeseigenen Förderbank beziehungsweise der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/11#abs-4 (4) Fördermaßnahmen sind transparent, konsistent und verlässlich zu gestalten. Sie erfolgen unternehmensnah und sollen grundsätzlich Anreize zur Eigeninitiative geben. Das schließt ausreichende Eigenleistungen des Geförderten ein. Haushaltsrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/11#abs-5 (5) Bei der Planung, Durchführung und Bewertung von Förderungen sind die Grundsätze und Ziele des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Dabei ist dem besonderen Rang des verfassungsrechtlichen Auftrages zur Gleichstellung der Geschlechter Rechnung zu tragen. Auf die Beseitigung bestehender Nachteile ist hinzuwirken.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/11#abs-6 (6) Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Gesellschaft, die insgesamt internationaler, älter, weiblicher und erwerbsbiographisch heterogener wird, sehen sich gerade mittelständische Unternehmen mit neuen Herausforderungen, vor allem aber auch mit neuen Chancen konfrontiert. Damit allen Beschäftigtengruppen identische berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet und die Chancen von Vielfalt zum Beispiel bei geplanten Auftritten auf internationalen Märkten oder bei der Rekrutierung von Fachkräften optimal ausgeschöpft werden können, wird im für Wirtschaft zuständigen Ministerium eine Beratungsplattform für Diversity Management im Mittelstand eingerichtet.