Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste oder zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen …

§ 8 Prüfungstermine und Fristen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30661/8#abs-1 (1) Die zuständige Stelle bestimmt in Abstimmung mit dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses und der Fortbildungsträgerin oder dem Fortbildungsträger die Prüfungstermine.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30661/8#abs-2 (2) Die zuständige Stelle gibt die Prüfungstermine und die Anmeldefristen rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die Annahme der Anmeldung verweigern.

§ 7 § 9