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Betriebssatzung für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei

§ 9 Betriebsausschuss

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/9#abs-1 (1) Der Betriebsausschuss ist Fachausschuss im Sinne der Landschaftsverbandsordnung. Seine Rechte und Pflichten regelt die Eigenbetriebsverordnung, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Seine Zusammensetzung regelt die Hauptsatzung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/9#abs-2 (2) Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder sein Vertreter kann im Betriebsausschuss jederzeit das Wort verlangen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/9#abs-3 (3) An Beratungen des Ausschusses nimmt die Betriebsleitung teil; die Betriebsleitung ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem Punkt der Tagesordnung darzulegen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/9#abs-4 (4) Die Mitglieder des Betriebsausschusses haften entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 § 10