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Betriebssatzung für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei

§ 7 Zuständigkeit der Landschaftsversammlung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/7#abs-1 (1) Die Landschaftsversammlung entscheidet über:

1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung,

2. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschließlich des Investitionsprogramms,

3. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Verwendung eines Gewinns oder Behandlung eines Verlustes sowie die Entlastung des Betriebsausschusses,

4. Auflösung der LVR-Krankenhauszentralwäscherei,

5. Rückzahlung von Eigenkapital an den Landschaftsverband.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30276/7#abs-2 (2) Sie berät über die aus dem Erfolgsplan entwickelte Finanzplanung.

§ 6 § 8