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§ 7 NW_30276 (Nordrhein-Westfalen) — Zuständigkeit der Landschaftsversammlung

Betriebssatzung für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Landschaftsversammlung entscheidet über:

1. Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung,

2. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschließlich des Investitionsprogramms,

3. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Verwendung eines Gewinns oder Behandlung eines Verlustes sowie die Entlastung des Betriebsausschusses,

4. Auflösung der LVR-Krankenhauszentralwäscherei,

5. Rückzahlung von Eigenkapital an den Landschaftsverband.

(2) Sie berät über die aus dem Erfolgsplan entwickelte Finanzplanung.