Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und …§ 8 Öffentliche Bekanntmachung
Stand: 26.08.2026
Die Entschädigungsregelung ist nach § 1 Absatz 5 Satz 1 der Satzung öffentlich bekannt zu machen.