§ 8 Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und … (Nordrhein-Westfalen) — Öffentliche Bekanntmachung
Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Entschädigungsregelung ist nach § 1 Absatz 5 Satz 1 der Satzung öffentlich bekannt zu machen.