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§ 8 NW_30216 (Nordrhein-Westfalen) — Öffentliche Bekanntmachung

Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Entschädigungsregelung ist nach § 1 Absatz 5 Satz 1 der Satzung öffentlich bekannt zu machen.