Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von …

§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 1999(GV. NRW. S. 468) außer Kraft.

Der Regierungspräsident Düsseldorf

Jürgen B ü s s o w

§ 28