nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 29 NW_30210 (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 1999(GV. NRW. S. 468) außer Kraft.

Der Regierungspräsident Düsseldorf

Jürgen B ü s s o w