Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von …

§ 10 Anmeldung zur Fortbildungsprüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30210/10#abs-1 (1) Die Anmeldung zur Prüfung hat die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber schriftlich unter Beachtung der Anmeldefrist von drei Monaten an die Bezirksregierung Düsseldorf zu richten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30210/10#abs-2 (2) Der Anmeldung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf (tabellarisch) mit Lichtbild (nicht älter als drei Monate),

2. ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),

3. ein Prüfungszeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zur/zum Schwimmeistergehilfin/en,

4. eine Bescheinigung/einen Nachweis über eine zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Meisterin/eines Meisters für Bäderbetriebe gemäß § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Meisterin/Geprüfter Meister für Bäderbetriebe entspricht,

5. einen Nachweis für die örtliche Zuständigkeit gemäß § 8 dieser Prüfungsordnung,

6. eine Erklärung und gegebenenfalls einen Nachweis darüber, ob die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber sich in Nordrhein-Westfalen oder andernorts um die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung beworben oder an einer Fortbildungsprüfung teilgenommen hat,

7. im Falle der Zulassung nach § 9 Absatz 2 zusätzliche Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise, die dem Abschluss zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe entsprechen.

§ 9 § 11