Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und …

§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung vom 16. Januar 1998 (GV. NRW. S. 215) außer Kraft.

Der Regierungspräsident Düsseldorf

Jürgen B ü s s o w

§ 27