nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 28 NW_30069 (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung vom 16. Januar 1998 (GV. NRW. S. 215) außer Kraft.

Der Regierungspräsident Düsseldorf

Jürgen B ü s s o w