Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Abschluss- und …§ 27 Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung bestehen, ist die Prüfungsordnung vom 16. Januar 1998 weiter anzuwenden