Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe

Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Durchführung der …

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Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 28. Januar 2010

Auf Grund der § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Buchstabe d der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2009 (GV. NRW. S. 254), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 11 der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in NRW hat die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe am 28. Januar 2010 folgende Gebührenordnung beschlossen:

§ 1